Vor dem Wechsel der Krankenkasse beachten: Rechtsanspruch auf Mütter- und Mutter-Kind-Kur in gesetzlicher Krankenversicherung
Veröffentlicht am 10.02.2011 16:57 von Redaktion RehaNews24
Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass Mütter- und Mutter-Kind-Kuren nur in der gesetzlichen Krankenversicherung Pflichtleistung sind. In der privaten Krankenversicherung hingegen müssen diese Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen extra in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Berlin, 10. Februar 2011. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme
von Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen gelten für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass in der privaten Krankenversicherung Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen wie Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen nicht automatisch versichert sind, sie müssen extra in den abzuschließenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
„Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten besonders Familien ihre Bedürfnislage prüfen und genau mit den Leistungen der privaten Krankenversicherungen vergleichen. Ansonsten kann es passieren, dass privat versicherte Mütter auf den Kosten für die Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme sitzen bleiben“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin, „oder Mütter können diese medizinischen Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Kosten selbst nicht tragen können.“
Die Rahmenbedingungen für gesetzlich versicherte Mütter sind heute so gut wie nie. Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In Anerkennung des familiären 24-Stunden-Einsatzes müssen ambulante Maßnahmen vorher nicht ausgeschöpft sein. Gesetzlich Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht für die Wahl der richtigen Klinik. In der privaten Krankenversicherung müssen diese Maßnahmen ggf. extra versichert werden.
Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind die einzigen zielgruppenspezifischen Gesundheitsangebote für Mütter in der Regelversorgung des Gesundheitssystems. Die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter oder Mutter-Kind sind, wissenschaftlich erwiesen, hocheffektiv. In den 84 vom Müttergenesungswerk anerkannten Einrichtungen werden die Maßnahmen nach einem besonderen Qualitätskonzept ganzheitlich, frauenspezifisch und individuell – von der Lebenssituation jeder Mutter ausgehend – durchgeführt.
„Zur Antragstellung und Klärung aller Fragen rund um die Kurmaßnahme nutzen Mütter am besten die 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk“, empfiehlt Anne Schilling.
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter:
www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29
Kontakt:
Elly Heuss-Knapp-Stiftung
Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63
10115 Berlin
Deutschland
Tel.: +49(0)30/33 00 29-0
Fax: +49(0)30/33 00 29-20
www.muettergenesungswerk.de
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