Virtuelle Diskussion soll Fragen des Hilfsmittelrechts klären
Veröffentlicht am 22.05.2014 09:46 von DVfR
Zweite Runde im moderierten Online-Forum der DVfR
Im Juni 2014 können sich Reha-Praktiker, Betroffene und Rechtsexperten im moderierten Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ zu praktischen und rechtlichen Problemen der Hilfsmittelversorgung in direktem Dialog austauschen. Das Angebot steht allen Interessierten offen und gehört zum Reha-Recht-Portal (www.reha-recht.de).
Damit lädt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) zum zweiten Mal Reha-Akteure, Menschen mit Behinderungen und Interessierte für eine zeitlich begrenzte Diskussion an einen virtuellen Tisch. Ziel ist es, den interdisziplinären Austausch und die Anwendung wie auch die Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts zu unterstützen.
An der kommenden Diskussion zu Hilfsmittelversorgungsfragen nehmen unter anderem folgende Personen teil:
- Anika Cordes, Ergotherapeutin im MEDIAN Reha-Zentrum Gyhum und Sprecherin der NaFAG Hilfsmittelversorgung,
- Franz Dillmann, Abteilungsleiter Recht im Sozialdezernat des Landschaftsverbands Rheinland,
- Diplom-Ingenieur Norbert Kamps, Beratender Ingenieur für Hilfsmittelversorgung und Medizintechnik,
- Dr. Ursula Waßer, Richterin am Bundessozialgericht,
- Professor Dr. Felix Welti, Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen, Universität Kassel.
Die DVfR veranstaltet die Diskussion in Kooperation mit dem Informationssystem REHADAT, das in seinem Hilfsmittelportal (www.rehadat-hilfsmittel.de) umfangreiches Wissen zum Thema bereitstellt.
Den Auftakt in diesem Format bildete unlängst eine Online-Diskussionsrunde über die Stufenweise Wiedereingliederung. Dabei ging es um Fragen wie: Wer ist in der Pflicht, eine Stufenweise Wiedereingliederung einzuleiten? Welche Rolle spielt die Schwerbehinderung dabei? Gibt es die Stufenweise Wiedereingliederung auch für Beamte? Ist der Arbeitgeber berechtigt, eine mit zwei Stunden beginnende Stufenweise Wiedereingliederung pauschal abzulehnen? Zu rund 30 solcher praktischen und rechtlichen Fragen tauschten sich im März Vertreter unterschiedlicher Disziplinen der Rehabilitation, darunter Juristen, Trägervertreter und Praktiker von Integrationsfachdiensten, über einen Zeitraum von vier Wochen aus. Der Verlauf dieser ersten Diskussion kann auf der Plattform nachgelesen werden (siehe http://fma.reha-recht.de). Eine Zusammenfassung ist in Vorbereitung und wird demnächst veröffentlicht.
Die kommende neue Diskussionsrunde „Fragen – Meinungen – Antworten“ startet Ende Mai wieder mit einer öffentlichen Fragensammlung, diesmal zu Problemen der Hilfsmittelversorgung.
- Alle weiteren Informationen werden auf http://fma.reha-recht.de bereitgestellt.
- Über Details und Termine informiert auch der kostenlose Newsletter des Reha-Recht-Portals, der unter www.reha-recht.de/newsletter/ abonniert werden kann.
Das aktuelle Diskussionsthema „Praktische und rechtliche Fragen der Hilfsmittelversorgung“:
Hilfsmittel sind für viele Menschen mit Behinderung unverzichtbar für ein selbstbestimmtes Leben. Häufig sind selbständige Aktivitäten wie z. B. Mobilität, Alltagsverrichtungen, Lernen und Bildung, Freizeit, Kommunikation und soziale Interaktion sowie Teilhabe an der modernen Medienwelt, am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben erst mit Hilfsmitteln möglich.
- Die verschiedenen Rechtsgrundlagen der Leistungsträger erschweren es behinderten Menschen, ihre Rechte praktisch durchzusetzen. Bietet die Hilfsmittelversorgung nur Teillösungen, ist dies für die betroffenen Menschen oft von geringem Nutzen. Das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe wird häufig nicht hinreichend berücksichtigt.
- Nicht selten werden Anträge abgelehnt, weil Leistungsträger über die konkrete Lebenssituation der Antragsteller zu wenig wissen oder weil rechtliche Vorgaben nicht bekannt sind bzw. nicht beachtet werden.
- Eine zügige Versorgung scheitert in der Praxis häufig an langen Bearbeitungszeiten, fehlender ärztlicher Unterstützung und fehlender Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern. Die hohen Kosten für Hilfsmittel verhindern meist die Selbstbeschaffung. Die Nachteile für behinderte Menschen sind gravierend.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention werden immer wieder Reformen im Hilfsmittelrecht angemahnt, die einer teilhabeorientierten Versorgung hinreichend Rechnung tragen und die bestehenden Probleme beseitigen sollen.
Praktische Erfahrungen und rechtliche Fragen rund um die Hilfsmittelversorgung können Interessierte vom 13. bis 27. Juni 2014 mit Fachleuten und anderen Nutzerinnen und Nutzern im moderierten Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ diskutieren.
- Für die Teilnahme an der Diskussion ist eine Registrierung unter http://fma.reha-recht.de erforderlich.
- Fragen können auch ohne Registrierung eingereicht werden.
Über die DVfR
Die DVfR ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation, Teilhabe und Selbstbestimmung.
Über die Diskussionsforen reha-recht.de und Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht
Die besondere Konstruktion des SGB IX als übergeordnetes Gesetz für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen führt noch immer zu Problemen bei der Rechtsanwendung. Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht dient mit seinem angegliederten Angebot „Fragen – Meinungen – Antworten“ als Plattform für die Verbreitung nicht hinreichend bekannter Rechtsnormen, der aktuellen Rechtsprechung und ihrer Auslegung sowie der Diskussion von Rechtsfragen in der juristischen Fachöffentlichkeit und bei den Akteuren in Betrieben und Institutionen. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts zu unterstützen.
Pressekontakt:
Steffen HeidtProjektkoordination Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)
Friedrich-Ebert-Anlage 9
69117 Heidelberg Tel.: 06221 / 18 79 01-22
E-Mail: s.heidt@dvfr.de www.dvfr.de www.reha-recht.de http://fma.reha-recht.de
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