Urteil des LSG Baden-Württemberg: Demenz-Patientin hat Anrecht auf Reha
Veröffentlicht am 07.08.2018 22:25 von Redaktion rehanews24
“Eine Krankenkasse muss auch Demenz-Patienten unter Umständen eine stationäre Rehabilitation bezahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Stuttgart (LSG) und verurteilte die Kasse, einer 78 Jahre alten Versicherten, die seit 2013 an Alzheimer leidet, eine vierwöchige Reha-Maßnahme in einem Therapiezentrum in Begleitung des Ehemanns in Höhe von 5600 Euro zu erstatten. Abzustellen sei auf die konkret-individuellen Rehabilitationsziele […]”
Den kompletten Artikel finden Sie hier:
https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/969023/urteil-des-lsg-baden-wuerttemberg-demenz-patientin-anrecht-reha.html, 07.08.2018
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