Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V. zum Medizinischen Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG)“
Veröffentlicht am 03.03.2020 14:52 von Redaktion RehaNews24
Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgeldanspruchs – Medizinisches Rehabilitationsleistungen-Beschaffungsgesetz (MedRehaBeschG)“ – Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V.
Der Fachverband Sucht e.V. (FVS) begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, eine rechtliche Grundlage für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – in Übereinstimmung mit den Regeln des (europäischen) Vergaberechts und unter Beachtung des Rechts der Selbstverwaltung – zu schaffen.
Entsprechende Regelungen zur Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen, zur Finanzierung der Leistungen und zur Belegungssteuerung müssen die Innovationsfähigkeit und Weiterentwicklung der differenzierten und bedarfsorientierten Rehabilitationsangebote fördern und deren leistungsgerechte Finanzierung sicherstellen. Erforderlich ist es aus Sicht des FVS, dass die maßgeblichen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer hinsichtlich der Vertragsgestaltung, der Grundsätze der Vergütung und entsprechender Anforderungen an ein Zulassungsverfahren beteiligt werden. Hierzu gehört, dass verbindliche Rahmenempfehlungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung und Grundsätze zur Vergütung und ihrer Strukturen von den Trägern der Rentenversicherung gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Reha-Leistungserbringer vereinbart werden, welche in den Verträgen zwischen Rehabilitationseinrichtung und dem federführenden Träger der Rentenversicherung zu berücksichtigen sind. Zudem sollen Anforderungen an das Zulassungsverfahren gemäß §15 (5) unter Mitwirkung der Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer entwickelt werden.
Des Weiteren halten wir es für regelungsbedürftig, auf Bundes- bzw. Landesebene zwischen den jeweiligen Rentenversicherungsträgern und den für die Wahrnehmung der Interessen der Rehabilitationseinrichtungen maßgeblichen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer Schiedsstellen einzurichten, sofern keine Einigung auf dem Verhandlungsweg zwischen einer Rehabilitationseinrichtung und dem zuständigen Rentenversicherungsträger bei der Vertragsgestaltung bzw. der Vergütung der Leistungen erzielt werden kann. Näheres ist der schriftliche Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V. zu entnehmen.
Die gesamte Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V. finden Sie hier als pdf: 2020 STN FVS MedRehaBeschG
Quelle: Fachverband Sucht e.V., 28.02.2020
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