Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V. zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Veröffentlicht am 23.03.2020 10:56 von Redaktion RehaNews24
„Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz) -Stellungnahme des Fachverbandes Sucht e.V. (FVS)
Der FVS gegrüßt grundsätzlich, dass möglichst rasch gesetzliche Regelungen zur Schaffung erforderlicher Behandlungskapazitäten angesichts der Corona Pandemie getroffen werden, und Bundesminister Jens Spahn am letzten Samstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Die dort getroffenen Regelungen sind allerdings unzureichend und müssen zum einen den Erhalt der Liquidität der bestehenden Krankenhaus- und Rehabilitationsstrukturen gewährleisten, und zum anderen bei der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten auch die Belange der chronisch kranken Patienten/ innen in den Rehabilitationseinrichtungen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, beachten. Näheres ist der beigefügten Stellungnahme zu entnehmen.
Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID
Ansprechpartner für Rückfragen
Dr. Weissinger
Geschäftsführer
Fachverband Sucht e.V.
Walramstraße 3
53175 Bonn
Telefon: 02 28/26 15 55
v.weissinger@sucht.de
Quelle: Fachverband Sucht e.V., 22.03.2020
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