Seminar: Rechtsgrundlagen für Leistungen zur Teilhabe – noch Plätze frei für zusätzlichen Termin im Dezember
Veröffentlicht am 21.09.2020 19:49 von INN-tegrativ gGmbH
Unsere Fortbildungen richten sich besonders an Mitarbeitende im Fallmanagement von Jobcentern, Sozialdienst von Reha-Kliniken, Disability Management, Rehaberatung und Arbeitsvermittlung der Arbeitsagenturen und Reha-Fachberatung der DRV. Am 1. und 2. Dezember können wir einen zusätzlichen Termin anbieten für unser Seminar 1 – Rechtsgrundlagen für Leistungen zur Teilhabe an unserem Standort: Berufsförderungswerk Bad Pyrmont.
Das Seminar vermittelt einen strukturierten Überblick über Leistungen zur Teilhabe mit dem Schwerpunkt der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung. Dazu werden die zugrunde liegenden Regelungen aus dem Sozialgesetzbuch erläutert. So wird beispielsweise geklärt: Wann hat ein Mensch Anspruch auf Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation? Welche Leistungen kommen in Frage? Welcher Leistungsträger ist zuständig?
Inhalte (Auszug):
- Leistungsgruppen (§ 5 SGB IX)
- Leistungsträger (§ 6 SGB IX)
- Zuständigkeiten, Verfahren und Fristen bei der Klärung (§ 14 SGB IX)
- Leistungen an behinderte Menschen und Unternehmen (§§ 49, 50 SGB IX)
- Leistungen in besonderen Einrichtungen der Behindertenhilfe (§§ 51, 56 SGB IX)
- Ergänzende Leistungen (§ 64 ff SGB IX)
Mehr Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Interessierte unter: https://inn-tegrativ.de/leistungstrager/seminare
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