Prüfung von Vertragsklauseln in einem Beitrittsvertrag der Novitas BKK zur Hilfsmittelversorgungen gegen Dekubitus
Veröffentlicht am 20.02.2011 18:38 von Bade
Vertragsklauseln in einem Beitrittsvertrag zum 1. April 2011 der Novitas BKK in Hamburg wurden einer kritischen Prüfung unterzogen. Zum Teil weist der Vertrag inhaltliche Fehler auf.
Grundsätzlich müssen Leistungserbringer die Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485:2007 nachweisen.
Einige Vertragsklauseln werden nicht im Präqualifizierungsverfahren bestätigt und müssen zusätzlich gegenüber der Novitas BKK nachgewiesen werden.
Arztvorbehalt und Case Management sind nicht schlüssig im Vertrag aufgenommen und vorgesehene Zahlungen von Leistungserbringern an Ärzte (als Abgeltung für erbrachte Leistungen) widersprechen eindeutig dem § 128 SGB V.
Die vollständige Prüfung des Vertrages auf dieser Internetseite !
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