Private Pflegeversicherung – für privat und gesetzlich Versicherte wichtig
Veröffentlicht am 27.09.2011 15:06 von mariomueller
Das steigende Durchschnittsalter und die dadurch wachsenden Kosten für die
Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen verleihen dem Thema Pflegebedürftigkeit immer mehr Brisanz. Sowohl gesetzlich Versicherte als auch viele Privatpatienten müssen bei Pflegebedürftigkeit tief in die Tasche greifen. Für die Unterbringung in einem Pflegeheim können 3500 Euro pro Monat fällig werden. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt selbst bei Härtefällen nur 1825 Euro. Viele privat Vollversicherte erhalten ähnlich schwache Leistungen.
Viele Pflegebedürftige und Angehörige müssen somit hohe Eigenbeteiligungen zahlen, die sich aus der Differenz zwischen den Behandlungskosten und den Leistungen der Krankenversicherung ergeben. Zum Abfangen hoher Selbstbeteiligungen kann eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Es gibt drei Formen der privaten Pflegeversicherung: die Pflegekostenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegerentenversicherung.
Pflegekostenversicherung
Diese Variante der Pflegeversicherung ist eine besonders gute Wahl, wenn die Pflege professionell durchgeführt werden soll. Die Pflegekostenversicherung übernimmt in der Regel einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten. Sollen hingegen Angehörige den Pflegebedürftigen betreuen, ist die Pflegekostenversicherung weniger empfehlenswert.
Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist sinnvoll, wenn die Pflege privat durchgeführt werden soll. Allerdings gibt es auch Tarife, die bei Heimpflege mehr zahlen als bei privater Betreuung. In jedem Fall zahlt diese Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit täglich einen zuvor bestimmten Betrag. Der Versicherte kann frei darüber verfügen, was mit dem Geld geschehen soll.
Je stärker ausgeprägt die Pflegebedürftigkeit, desto höher das Tagegeld. Beispielhaft sind folgende Tarifbestimmungen:
• Vollständiges Tagegeld bei gesetzl. Pflegestufe III
• 60 bis 70 Prozent des Tagegeldes bei gesetzl. Pflegestufe II
• 20 bis 50 Prozent des Tagegeldes bei gesetzl. Pflegestufe I
Bei der Pflegetagegeldversicherung ist eine Dynamisierung vereinbar. Wird diese Option gewählt, wird die Höhe des Tagegeldes dem Kostenanstieg im Pflegebereich angepasst.
Pflegerentenversicherung
Wer bei Pflegebedürftigkeit ein Zusatzeinkommen beziehen will, kann eine Pflegerentenversicherung abschließen. Auch bei dieser Art der Pflegeversicherung bestimmen der Kunde und der Anbieter beim Vertragsabschluss die Höhe der erhältlichen Zahlungen. Auch die Pflegerentenversicherung bietet im Ernstfall ein zusätzliches Einkommen, das der Versicherte einsetzen kann, wie es ihm beliebt.
- Private Pflegeversicherung – für privat und gesetzlich Versicherte wichtig - 27. September 2011
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