Österreich: Maßnahmenpaket zur Frühintervention und Rehabilitation stärkt die nachhaltige Reintegration am Arbeitsmarkt
Veröffentlicht am 02.02.2017 09:05 von Redaktion RehaNews24
WKÖ-Gleitsmann: Maßnahmenpaket zur Frühintervention und Rehabilitation stärkt die nachhaltige Reintegration am Arbeitsmarkt
Regierung setzt weitere Forderungen der Sozialpartner im Bereich Rehabilitation vor Pension um
Wien (OTS) – Das heute im Ministerrat beschlossene Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 (SVÄG 2017) setzt den Grundsatz „Rehabilitation und Reintegration in den Arbeitsmarkt vor Pension“ in vielen Teilen um. Grundlage der jetzt beschlossenen Maßnahmen ist eine Initiative der Sozialpartner, die auch Eingang in den Ministerratsvortrag zum Pensionsgipfel der Bundesregierung Ende Februar 2016 fand. „Mit diesem Gesetz nimmt die Bundesregierung einige wichtige Maßnahmen auf, welche die Sozialpartner erarbeitet haben. Wie die bisher äußerst bescheidenen Reintegrationserfolge vorübergehend arbeitsunfähiger Menschen zeigen, gibt es beim Konzept ‚Rehabilitation vor Pension‘ noch einigen Handlungsbedarf“, so Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung in der WKÖ.
Rechtzeitig intervenieren…
Künftig soll „Early Intervention“ noch stärker in den Fokus rücken. Gleitsmann: „Wir wissen, dass das Angebot von Rehabilitationsmaßnahmen in vielen Fällen leider zu spät kommt. Stellen Menschen erstmal einen Pensionsantrag, haben sie sich zumeist schon gedanklich aus dem Erwerbsleben verabschiedet. Dabei ist eindeutig nachgewiesen, dass die Erfolgsaussichten für den Erhalt der Arbeitsfähigkeit umso größer sind, je zeitgerechter interveniert wird.“
… auf berufliche Tätigkeit abstellen
Das heute beschlossene Gesetz stellt außerdem sicher, dass medizinische und berufliche Reha-Maßnahmen besser verknüpft werden und dass sich solche Maßnahmen stärker an der Arbeitswelt orientieren. Mit der Schaffung der Rechtsgrundlage der „medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation“ (MBOR) wurde eine weitere Forderung der Wirtschaft umgesetzt.
„Die Umsetzung dieser Maßnahmen bringen den Bereich Reha vor Pension in Bewegung. In genau diese Richtung müssen wir weitergehen, sodass Betrieben wichtige Fachkräfte erhalten bleiben können“, unterstreicht Gleitsmann. (PWK083/PM)
Rückfragen & Kontakt:
Dr. Martin Gleitsmann
Telefon: +43 5 90 900 4286
Martin.Gleitsmann@wko.at
Internet: http://wko.at/sp
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