Neue Psychotherapie-Leistungen: vdek fordert raschere Umsetzung
Veröffentlicht am 11.09.2017 14:33 von Redaktion RehaNews24
Pressemitteilung – Verband der Ersatzkassen e.V.
Die Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte im Überblick
Seit 1. April 2017 müssen die Praxen von Psychotherapeuten für festgelegte Mindestdauern telefonisch erreichbar sein (Vollzeittätige 200 Minuten pro Woche, Teilzeittätige 100 Minuten pro Woche). Die KVen sind verpflichtet, die jeweiligen Erreichbarkeitszeiten bekanntzugeben. Das regelt die geänderte Psychotherapie-Richtlinie. Elsner: „Damit sollen die Zeiten vorbei sein, in denen Versicherte Dutzende Anrufe tätigen müssen, bis sie einen Therapeuten erreichen.“ Doch haben bislang nur sechs KVen die Erreichbarkeitszeiten der Therapeuten vollständig veröffentlicht. In den meisten KVen wurde die Regelung bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt. Elsner kritisierte dies ausdrücklich: „Wir fordern die betreffenden Psychotherapeuten und KVen auf, schnell die Veröffentlichung der Erreichbarkeitszeiten nachzuholen. Telefonische Erreichbarkeitszeiten helfen den Betroffenen wenig, wenn sie nicht wissen, wann diese sind.“
Zudem ist es seit 1. April 2017 Aufgabe der Terminservicestellen der KVen auch die neu geschaffenen Akutbehandlungen für dringende psychotherapeutische Fälle zu vermitteln. Elsner begrüßte diese Regelung und appelliert an die KVen, gemeinsam mit den Therapeuten möglichst viele kurzfristige Termine anzubieten: „Gerade für die Akutbehandlung muss die Vermittlung schnell gehen. Eine ‚Akutbehandlung‘, auf die Versicherte vier Wochen warten müssen, verdient diese Bezeichnung nicht und stellt de facto kaum eine Verbesserung dar. Zwei Wochen sollten das absolute Maximum sein.“ Dies sei auch in der Begründung der überarbeiteten Psychotherapie-Richtlinie so verankert.
Elsner forderte zudem, den Auftrag der Terminservicestellen auf Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinienpsychotherapie) zu erweitern. „Es kann nicht sein, dass den Versicherten nur eine Sprechstunde für das Erstgespräch vermittelt wird und sie dann bei der Suche nach einem Therapeuten für die eigentliche Behandlung alleine dastehen“, erklärte die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Hintergrund:
Die überarbeitete Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) setzt Vorgaben des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) um. Ziel ist es, Versicherten einen schnelleren und niederschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung zu bieten. Die Richtlinie sieht zahlreiche neue Leistungen vor, unter anderem garantierte Therapie-Sprechstunden, verbesserte telefonische Erreichbarkeit sowie psychotherapeutische Akutbehandlung ohne Antrag bei der Krankenkasse. Sie ist für alle Psychotherapeuten mit Kassenzulassung verbindlich.
Service:
Welche neuen Leistungen stehen Versicherten zu? Was sind die Voraussetzungen? Der vdek hat auf seiner Website einen Überblick veröffentlicht: www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/psychotherapie.html
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– BARMER
– Techniker Krankenkasse (TK)
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– hkk – Handelskrankenkasse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 340 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.
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