Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen gestalten – Die Umsetzung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung in der Diskussion
Veröffentlicht am 10.05.2019 21:09 von DVfR
Wie verändert die neue Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) den Werkstattalltag? Welchen Herausforderungen begegnen Frauenbeauftragte in ihrer Arbeit? Und was bedeuten die Neuregelungen für Träger der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)? – Die praktische Umsetzung der WMVO ist Schwerpunkt einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) im Mai 2019.
Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Vertragsstaaten u. a. „… zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können.“ Mit dem Bundesteilhabegesetz traten im Jahr 2017 Änderungen der WMVO in Kraft, die für Werkstatträte neben Mitwirkungsrechten auch Mitbestimmungsrechte verankern. Zudem ist in jeder Werkstatt eine Frauenbeauftragte aus den Reihen der Beschäftigten zu wählen. Trotz einer Stärkung der Werkstatträte bleiben die Regelungen der WMVO allerdings hinter der Mitbestimmung durch Betriebsräte in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zurück.
In der öffentlichen Online-Diskussionsrunde „Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen gestalten“ geht es ab dem 9. Mai 2019 um den Stand der Umsetzung der reformierten WMVO. Ziel ist ein Informations- und Erfahrungsaustausch, v. a. auch in rechtlichen Fragen, der Wege zu mehr Mitbestimmung in den Werkstätten aufzeigt, aber auch Barrieren benennt und aktuelle Anliegen beleuchtet.
Die Diskussion wird u. a. von den folgenden Expertinnen und Experten fachlich begleitet:
- Konstantin Fischer, Syndikusanwalt/Referent Recht, Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM)
- Ricarda Kluge, Weibernetz e.V., Koordinatorin im Projekt „Ein Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen“
- Almuth Meinert, Referentin für Teilhabe am Arbeitsleben, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
- Hans-Günther Ritz, Fachautor und Experte für behindertenrechtliche Fragen, ehem. Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
- Viviane Schachler, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachbereich Sozialwesen, Hochschule Fulda
- -Prof. Dr. Mario Schreiner, Lehrstuhl für Rehabilitationspädagogik,
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - Jürgen Thewes, Vorstand Werkstatträte Deutschland e. V.
- Dr. Gudrun Wansing, Rehabilitationssoziologie und berufliche Rehabilitation, Humboldt-Universität zu Berlin
Interessierte können sich bereits jetzt im Online-Forum „Fragen – Meinungen – Antworten“ unter https://fma.reha-recht.de anmelden und im Diskussionszeitraum vom 9. bis 29. Mai 2019 Fragen stellen, von ihren Erfahrungen berichten oder auf die Beiträge anderer Teilnehmender antworten. Dabei sind nicht nur Fakten, sondern auch Meinungen gefragt. Die wesentlichen Inhalte der Diskussion werden anschließend in einem Fachbeitrag zusammengefasst und im Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht veröffentlicht.
Weitere Informationen finden Sie unter https://fma.reha-recht.de/
Die Pressemitteilung in Leichter Sprache: Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen
Über die DVfR
Die DVfR ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der die Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und selbstbestimmter Teilhabe.
Über Reha-Recht.de
Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de dient als Plattform für die Verbreitung der nicht hinreichend bekannten, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Rechtsnormen v. a. des SGB IX. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie Gesetzgebungsprozesse analysiert und kommentiert. Der juristischen Fachöffentlichkeit und Akteuren in Betrieben, Institutionen und Verbänden steht damit ein Forum für den interdisziplinären Austausch zu Rechtsfragen zur Verfügung. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu unterstützen.
Kontakt
Steffen Heidt
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)
Tel.: 06221 / 18 79 01-22
E-Mail: s.heidt@dvfr.de
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