Landesverband Geriatrie vollzieht Gründung einer “Arbeitsgemeinschaft geriatrischer Rehaeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gemäß § 19 Abs. 6 SGB IX”
Veröffentlicht am 26.02.2014 16:36 von Uwe H. Sattler
Pressemitteilung 01-2014 (26.02.2014)
Verband geht bei Umsetzung gesetzlicher Regelung voran / Gemeinsamer Ansprechpartner für Verhandlungen
Der Bundesverband Geriatrie e.V. hat die Gründung einer regionalen Arbeitsgemeinschaft der geriatrischen Rehaeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen begrüßt. „Der Landesverband hat die letzten formalen Bedingungen erfüllt, um eine solche AG ins Leben zu rufen“, teilte Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbands, jetzt in Berlin mit. Seit vielen Jahren gibt es im Sozialgesetzbuch IX die gesetzgeberische Aufforderung, dass Rehabilitationseinrichtungen mit gleicher Aufgabenstellung Arbeitsgemeinschaften bilden sollen. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll die Möglichkeit geschaffen werden, fachlich kompetente Ansprechpartner z.B. für die Kostenträger oder auch die politischen Entscheidungsträger zu schaffen, um grundsätzliche Fragen aus dem jeweiligen Aufgabenfeld sachgerecht erörtern zu können.
Die Regelung fand in der Praxis seit ihrer Einführung keinen echten Niederschlag. „Der Landesverband setzt die gesetzlichen Vorgaben in die Realität um, somit geht die Geriatrie auch hier wieder als ´innovativer Vorreiter´ voran.“ Mit der Schaffung dieser Arbeitsgruppen stellt sich der Landesverband den Verpflichtungen des Gesetzgebers und steht für Fragen u. a. bei Finanzierungs- und Strukturentwicklungsthemen als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Sommer vergangenen Jahres hatten Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation in Nordrhein-Westfalen aufgrund der dramatischen strukturellen Unterfinanzierung in einer konzertierten Aktion ihre Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen gekündigt. In der Folge favorisierten die Kostenträger bilaterale Lösungen für die Finanzierung und Strukturentwicklung. „Mit der Gründung der AG gibt es nun einen gemeinsamen Ansprechpartner für Verhandlungen, die zielorientiert geführt werden können und die Interessen und Bedingungen auf beiden Seiten berücksichtigen“, so auch Christoph Wolters, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Geriatrie NRW.
Bundesverband Geriatrie e.V.
Vorstandsvorsitzender: Herr Dipl.-Kfm. Ansgar Veer
Geschäftsführer: Dirk van den Heuvel
Reinickendorfer Straße 61
13347 Berlin
Tel.: 030 / 339 88 76 – 10
Fax: 030 / 339 88 76 – 20
E-Mail: Geschaeftsstelle@bv-geriatrie.de
http://www.bv-geriatrie.de
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