Information für Rentner, die von der Schließung ihrer Krankenkasse betroffen sind
Veröffentlicht am 20.05.2011 13:04 von Redaktion rehanews24
Bei Schließung einer Krankenkasse können betroffene Rentenbezieher ihre neue gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Die gewählte Krankenkasse ist nach geltendem Recht verpflichtet, die Rentner aufzunehmen. Der neue Versicherungsschutz schließt sich nahtlos an den bisherigen an. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin vor dem Hintergrund aktueller Berichte über die Schließung der CITY BKK hin.
Für Rentenbezieher, die – aus welchen Gründen auch immer – bis zum 11. August 2011 keine neue Krankenkasse wählen konnten, übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger die Anmeldung bei einer Krankenkasse. Dies wird in aller Regel die Krankenkasse sein, bei der der Rentner vor seiner Mitgliedschaft in der CITY BKK versichert war. Lässt sich eine solche Krankenkasse nicht ermitteln, meldet der Rentenversicherungsträger den Rentner bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse an.
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
10704 Berlin
Ihr Kontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Telefon 030 865-89174, Telefax 030 865-89425
dirk.heide@drv-bund.de
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Erscheinungsdatum: 20.05.2011
Aufrufe: 11
Ähnliche Nachrichten

Anteil der Pflegekräfte, die seit Beginn der Pandemie in die berufliche Rehabilitation einmünden, steigt an.
Berufliche Neuorientierung für erschöpfte Pflegekräfte Nach Befragung von mehr als 3.500 Personen durch den DeutschenMehr