Finanzierungsdefizit der Kassen über Beschäftigung lösen
Veröffentlicht am 17.01.2011 11:12 von Redaktion rehanews24
Pressemitteilung 17. Januar 2011
Bemühungen greifen zu kurz
Bonn. Zum Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG), das am 01. Januar 2011 in Kraft trat, erklärt die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller: „Im Grundsatz unterstützen wir die Zielsetzung der Bundesregierung, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Arzneimittel-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zu verbessern. Es muss das zentrale Anliegen der Gesundheitspolitik sein, einen hohen Versorgungsgrad der Menschen mit innovativen Arzneimitteln sicherzustellen und gleichzeitig den Spagat zu schaffen, eine dauerhafte Kostenkontrolle im Gesundheitswesen umzusetzen. Die Neuberechnung der Großhandelsmargen, die Einsparungen im dreistelligen Millionenbereich bringen soll, ist da ein Schritt in die richtige Richtung. Der nächste Schritt sollte passgenau die Übergewinne in der Apothekendistribution abbauen und Beitragszahler und Kassen weiter entlasten.
Eine Frage wird von der Bundesregierung allerdings weiterhin umgangen: Wie steht es um die Einnahmenseite im Gesundheitswesen? Für unseren Sozialverband ist es ein zentrales Anliegen, auf die Bedeutung der solidarischen Kofinanzierung der Gesundheitskosten zwischen Arbeitsnehmern und Arbeitgebern hinzuweisen. Effizienzgewinne, die möglicherweise durch Gesetzesinitiativen wie im vorliegenden Falle erzielt werden, sind begürßenswert, aber nur eine Seite derselben Medaille. Die dauerhafte Gesundung der gesetzlichen Krankenkassen wird nur dann möglich sein, wenn es gelingt, die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse dauerhaft zu erhöhen und die Arbeitgeber wieder in die Kofinanzierung über den Arbeitgeberbeitrag zu nehmen. Der Gesetzgeber muss vor allem im Arbeitsrecht Rahmenbedingungen umsetzen, die das Ausweichverhalten auf dem Arbeitsmarkt verhindern. Zeitarbeit und Teilzeitarbeitsverhältnisse sind keine Lösungswege für das strukturelle Finanzierungsdefizit der Krankenkassen.“
Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Ortenau in Offenburg.
Kontakt:
BDH Bundesleitung
Eifelstr. 7, 53119 Bonn
tel 0228-96984-0 fax 0228-96984-99 mail presse@bdh-bonn.de
www.bdh-reha.de
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