Fahrdienst eines ambulanten Rehabilitationszentrums benötigt personenbeförderungsrechtliche Genehmigung
Veröffentlicht am 12.06.2019 21:43 von Redaktion RehaNews24
Die Beförderung von Patienten von ihrer Wohnung zu einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung und zurück durch deren eigenen Fahrdienst ist nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Geklagt hatte die Betreiberin eines Gesundheitszentrums, die durch Vereinbarung mit den Kostenträgern für ambulante Nachsorgeleistungen verpflichtet ist, Fahrten der Patienten von deren Wohnung und zurück durch einen Fahrdienst oder im Wege der Kostenerstattung sicherzustellen.
Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier: Pressemitteilung_Nr._342019__Bundesverwaltungsgericht
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