Entscheidung über Mütter- oder Mutter-Kind-Kur innerhalb von 3 Wochen
Veröffentlicht am 13.08.2013 10:47 von Redaktion rehanews24
Pressemitteilung
Rechtliches zum Kurantrag
Berlin,13. August 2013. Krankenkassen sind verpflichtet, innerhalb einer Frist von drei Wochen über einen Antrag für eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme zu entscheiden. Das Müttergenesungswerk (MGW) weist darauf hin, dass diese Frist im neuen Patientenrechtegesetz geregelt ist und Müttern so eine Rechtssicherheit in Bezug auf die Entscheidungsfrist gibt.
„Mütter mussten in der Vergangenheit unterschiedlich lange auf den Bescheid der Krankenkasse zu ihrem Kurantrag warten“, berichtete Petra Gerstkamp, stellv. Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes heute in Berlin. „Das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt u.a. die Entscheidungsfrist für Leistungsanträge bei der Krankenkasse. Dies gilt auch für Anträge auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen. Die Kasse ist nun verpflichtet, innerhalb von drei Wochen zu entscheiden. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, gilt eine Frist von fünf Wochen.“
Seit der Veränderung der Begutachtungsrichtlinien im Februar letzten Jahres können wieder mehr Mütter an Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerkes teilnehmen. Die Ablehnung der Erstanträge lag 2012 noch bei 19%. 69% der Mütter mit abgelehnten Anträgen gehen in den Widerspruch, 65% davon werden positiv entschieden.
„Es lohnt sich, das Entscheidungsverfahren der Krankenkasse im Blick zu behalten“, empfahl Gerstkamp. „Wird die Entscheidungsfrist nicht eingehalten, gilt der Kurantrag als genehmigt, sofern keine schriftliche Information mit Gründen erfolgt. Die Mütter können sich in den rund 1.300 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk Hilfe und Unterstützung beim Kurantrag holen und werden auch in allen anderen Fragen rund um die Mütter- oder Mutter-Kind-Kur kostenlos beraten.“
Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen und die Beratungsstellensuche unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon:
030 330029-29
Kontakt: Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Katrin Goßens, Tel.: 030 330029-14
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