Entscheidend ist die Entscheidung: Krankenkassen verschicken knapp 70 Millionen Organspendeausweise
Veröffentlicht am 11.08.2015 16:38 von Redaktion RehaNews24
TK Techniker Krankenkasse
Hamburg. Zum zweiten Mal bekommen knapp 70 Millionen Menschen in Deutschland, die 16 Jahre oder älter sind, einen Organspendeausweis zugeschickt. Die Reform des Transplantationsgesetzes verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Ausweis mit Informationen zur Organspende zuzuschicken. Allein die Techniker Krankenkasse (TK) versendet zwischen dem 11. August und dem 27. Oktober 2015 über acht Millionen Briefe.
Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: “Umfragen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa in unserem Auftrag gemacht hat, zeigen, dass wir bereits mit der ersten Versandaktion den Anteil der Versicherten, die einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, deutlich erhöhen konnten. Wir hoffen, dass auch diesmal viele Versicherte, die seitdem 16 Jahre alt geworden sind oder sich inzwischen mit dem Thema beschäftigt haben, eine Entscheidung für sich treffen und diese dokumentieren. Eine so persönliche Frage sollte jeder selbst beantworten und nicht anderen überlassen.”
Diese sogenannte Entscheidungslösung gilt seit der Reform des Transplantationsgesetzes 2012. Was viele nicht wissen: Spricht man sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen die Organspende aus, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Und: Die Wahrscheinlichkeit, einmal ein Spenderorgan zu benötigen ist größer als das man selbst als Organspender in Frage kommt.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der TK-Internetseite unter www.tk.de/organspende (Webcode 018570).
Hinweis für die Redaktionen:
Am 1. November 2012 trat das reformierte Transplantationsgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Krankenkassen, allen Versicherten ab 16 Jahren alle zwei Jahre Informationen zur Organspende mit einem Organspendeausweis zuzuschicken und sie aufzufordern, darauf eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten. Das Gesetz ist Ergebnis einer fraktionsübergreifenden Initiative, um die Situation der 11.000 Menschen zu verbessern, die derzeit in Deutschland auf ein Spenderorgan warten.
Pressekontakt:
TK-Pressestelle Für Rückfragen: Daniel Burgstaler Tel. 040-6909 1783 E-Mail pressestelle@tk.de Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de Twitter: www.twitter.com/TK_Presse
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