DKG zum BMG Positionspapier “Ambulante Versorgung”: Licht und Schatten
Veröffentlicht am 23.02.2011 18:49 von Redaktion rehanews24
Pressemitteilung 23. Februar 2011
Zum bekannt gewordenen Positionspapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur ambulanten Versorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
“Für die Krankenhäuser hat das Positionspapier Licht- und Schattenseiten. Zu begrüßen ist, dass die ambulante Leistung der Kliniken nicht den starren bürokratischen Zulassungsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen unterworfen wird. Die Klinken bewerten es als positiv, dass nur die nachgewiesene Qualität in der Patientenversorgung zur Leistungserbringung berechtigt. Damit bleibt schwer kranken Patienten der Zugang zur spezialärztlichen Versorgung im Krankenhaus erhalten. Es gibt keinen Grund, die ambulanten Leistungen der Kliniken mit einem Vergütungsabschlag zu versehen. Weder rechtlich noch faktisch unterstehen diese den staatlichen Krankenhausinvestitionen. Kaum einzusehen ist, dass die Krankenhäuser in ihrer Möglichkeit beschränkt werden sollen, Medizinische Versorgungszentren einzurichten. Vor dem Hintergrund des Ärztemangels und des gewollten Wettbewerbs im Gesundheitssystem wäre das kontraproduktiv. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass die Diskussion um Abschläge für die Versorgung in “Zweibettzimmern” vom Tisch ist”.
Dateien
2011-02-23_PM-DKG-zum-BMG-Positonspapier-ambulante-Versorung (doc, 33 KB)
2011-02-23_PM-DKG-zum-BMG-Positonspapier-ambulante-Versorung (pdf, 18 KB)
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundespolitik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 2.084 Krankenhäuser versorgen jährlich über 17,8 Mio. Patienten mit 1,1 Mio. Mitarbeitern. Bei 66,7 Mrd. Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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