Diskussionspapier des BTHG-Ausschusses der DVfR zur ICF-Nutzung im BTHG
Veröffentlicht am 14.08.2017 11:42 von DVfR
Der Ad-hoc-Ausschuss der DVfR „Umsetzung des BTHG“ hat in einer Stellungnahme den umfangreichen Handlungsbedarf bei der ICF-Anwendung im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) analysiert und unterbreitet konkrete Vorschläge zur ICF-Nutzung, die einen Fehlgebrauch der ICF vermeiden helfen.
Bei der Umsetzung des BTHG besteht hoher Zeitdruck, Instrumente der Bedarfsermittlung zu entwickeln und zudem ein ICF-konformes Konzept für die Beschreibung des leistungsberechtigten Personenkreises zu erarbeiten. Das Papier trägt zur notwendigen fachlichen Diskussion über die Nutzung der ICF bei.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Seite der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR).
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