Deutsche Rentenversicherung fordert Anpassung des Reha-Budgets bereits ab 2013
Veröffentlicht am 27.06.2012 11:35 von Redaktion RehaNews24
Bamberg, 26. Juni 2012
Die Fortschreibung des gesetzlich gedeckelten Budgets für Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung muss bereits ab 2013 erweitert werden. Dies fordert Dr. Hartmann Kleiner, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf der heute in Bamberg tagenden Vertreterversammlung. Die nach den Plänen der Bundesregierung erst ab 2017 vorgesehene Anpassung des Reha-Budgets komme deutlich zu spät.
Wegen der aktuellen demografischen Entwicklung gebe es immer mehr Menschen, die einer Rehabilitation bedürften, um erwerbsfähig bleiben zu können, so Kleiner. Gesetzliche Regelungen, wie unter anderem die „Rente mit 67“, zielten auf eine längere Lebensarbeitszeit ab und würden damit zu einer wachsenden Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen beitragen. Überdies nähmen chronische Erkrankungen seit Langem zu. Auch die steigende Zahl von psychischen Erkrankungen und Anschlussrehabilitationen nach einer Operation ließen den Reha-Bedarf wachsen. Der wachsende Bedarf an Rehabilitation bleibe bei der geltenden Fortschreibungsregelung für das Budget gegenwärtig jedoch unberücksichtigt, so Kleiner, da allein die Durchschnittsentgelte für die Fortschreibung maßgeblich seien.
Angesichts steigender Antragszahlen sei das gesetzliche Reha-Budget in den Jahren 2010 und 2011 fast vollständig ausgeschöpft worden. Ohne veränderte Fortschreibungsregelung schon ab 2013 sei damit abzusehen, dass in den kommenden Jahren die Einhaltung des Budgets nur durch einen Verzicht auf notwendige Leistungen erreichbar sei. Dies aber würde in der Folge zu einer Zunahme von Erwerbsminderungsrenten führen und den Bemühungen um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit entgegenlaufen.
Die gestiegene Inanspruchnahme der Rehabilitation habe nach Kleiners Worten bisher durch noch vertretbare Leistungsanpassungen und Ausschöpfung von Effizienzreserven kompensiert werden können. Dies sei nun aber nicht mehr ausreichend möglich. Notwendig sei deshalb eine Anpassung der Fortschreibungsregelung bereits ab 2013, die zumindest die demografische Entwicklung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit berücksichtige. Der Druck, Effizienzreserven zu erschließen, bliebe auch mit den zusätzlichen Mitteln weiterhin bestehen.
Kleiner wies auch auf die Vorteile der Rehabilitation für die Menschen und die Gesellschaft hin. In über 85 Prozent aller Fälle führe eine medizinische Rehabilitation zur (Wieder-)Eingliederung ins Berufsleben. Sie verhindere vielfach die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten und entlaste zudem die Krankenversicherung.
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