Bundesverband Geriatrie: Mit geriatrischer Rehabilitation Pflegebedürftigkeit vermeiden
Veröffentlicht am 27.11.2020 12:33 von Redaktion rehanews24
Die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums für eine Pflegereform umfassen auch die geriatrische Rehabilitation. Die konkrete inhaltliche Gestaltung steht aber noch aus.
Der Grundsatz „Rehabilitation vor und bei Pflege“ ist nach Ansicht des BV Geriatrie zu Recht in die Eckpunkte der Pflegereform 2021 des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eingeflossen. „Wir sind sehr froh, dass das Strategiepapier die Absicht zum Ausdruck bringt, gezielt die fachspezifische Rehabilitation älterer Menschen zu stärken“, sagt Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Geriatrie e.V. in Berlin. „Denn die Bedeutung der geriatrischen Reha kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.“
Der Verband, der sowohl geriatrische Kliniken als auch geriatrische Reha-Einrichtungen vertritt, weist schon länger darauf hin, dass eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Rehabilitation vor und bei Pflege“ nicht nur dem gesetzlich verankerten individuellen Teilhabeanspruch geriatrischer Patienten gerecht wird. Denn entsprechende Maßnahmen können Pflegebedürftigkeit vermeiden, hinauszögern oder deren Verschlimmerung verhüten. Davon profitiert auch die Pflegeversicherung. So zeigen Berechnungen u. a. im Weißbuch Geriatrie, dass die Kosten einer geriatrischen Rehabilitation bereits nach rund sechs Monaten wieder eingespart sind.
Sachgerechte Gestaltung steht noch aus
Nun kommt es nach Ansicht des Bundesverbandes darauf an, die konkreten Inhalte der Pflegereform 2021 sachgerecht zu gestalten. „Das dafür notwendige Expertenwissen stellt unser Verband der Politik gerne zur Verfügung“, so van den Heuvels Angebot. „Ein wichtiger Faktor ist, dass nicht pauschal auf Rehabilitationsmaßnahmen für ältere Menschen abgestellt, sondern gezielt die geriatriespezifische Rehabilitation verankert wird.“
Das Eckpunktepapier des BMG sieht vor, dass die Kosten für Maßnahmen der geriatrischen Rehabilitation für gesetzlich Versicherte über 70 Jahre zur Hälfte von der Pflegeversicherung getragen werden. Derzeit werden sie komplett von der GKV finanziert. Auf diese Weise sollen zukünftig für Krankenkassen Impulse gesetzt werden, ihren älteren Versicherten mehr Reha-Maßnahmen anzubieten.
Quelle: Bundesverband Geriatrie, 27.11.2020
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