Bevormundung von Menschen mit Behinderungen bei Volkszählung 2011
Veröffentlicht am 26.05.2011 09:30 von Redaktion rehanews24
Berlin, 25.5.2011
Bei der derzeit durchgeführten Volkszählung “Zensus 2011” werden Einwohner in Deutschland nach ihrer Erwerbs- und Wohnsituation und nach weiteren personenbezogenen Daten gefragt. Eine Ausnahme bilden Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen, die bei der Volkszählung nicht etwa selbst befragt werden, sondern die Leiter der Einrichtungen. Hintergrund ist eine Regelung im Zensusgesetz, die vorschreibt, dass Wohneinrichtungen als sogenannte “sensible Sonderbereiche” gelten und die Bewohner besonders schutzbedürftig seien. “Menschen mit Behinderungen werden nach diesen Regelungen als selbstbestimmte Menschen überhaupt nicht ernst genommen. Das Zensusgesetz geht von einem Bild behinderter Menschen von vorgestern aus. Das ist eine klare Bevormundung behinderter Menschen”, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Der Behindertenbeauftragte verdeutlichte, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen selbst die Möglichkeit haben müssen, sich bei statistischen Erhebungen einzubringen. “Wenn dies nicht ohne Unterstützung möglich sein sollte, dann wäre die Assistenz beziehungsweise ein Betreuer die nächste Ansprechperson, nicht die Einrichtungsleitung”, so Hubert Hüppe.
Büro des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange behinderter Menschen
11017 Berlin
Tel: +49 (0)30 18 527 – 2723
Fax: +49 (0)30 18 527 – 1871
Email: benedikt.buenker@bmas.bund.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.de
<http://www.behindertenbeauftragter.de/>
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