BDH Bundesverband Rehabilitation kritisiert Ausstieg der Arbeitgeber aus der solidarischen Finanzierung durch Zusatzbeiträge
Veröffentlicht am 05.07.2010 14:09 von Redaktion rehanews24
BDH Bundesverband Rehabilitation kritisiert Ausstieg der Arbeitgeber aus der solidarischen Finanzierung durch Zusatzbeiträge
Bonn, 05. Juli 2010. Zur geplanten Erhöhung des Krankenkassenbeitrags und der Zusatzbeiträge erklärt die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller:
“Die geplante Erhöhung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein weiterer Schritt zum endgültigen Ausstieg der Leistungsträger aus der Solidargemeinschaft. Dabei ist bislang noch nicht einmal klar, mit welchen Zusatzkosten die Versicherten rechnen müssen. Diskutiert wird unter anderem eine Lösung, bei der die bisherige Begrenzung von 1 Prozent, gemessen an der Versicherungsprämie, vollständig aufgehoben werden soll. Wir fordern die Politik auf, die solidarische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber beizubehalten. Dies gilt auch für die Zusatzbeiträge. Das deutsche Gesundheitswesen hat in der Vergangenheit seine Krisenfestigkeit bewiesen. Die Finanzierung der Kosten des Sozial- und Gesundheitswesens trägt zur Stabilisierung unserer Gesellschaft, gerade in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen, bei. Auf die Beteiligung der finanziell Starken können wir nicht verzichten. Wir erwarten daher, dass die Politik zügig für einen Solidarausgleich sorgt. Uns geht es in erster Linie darum, dass Menschen mit geringeren Einkommen nicht zusätzlich belastet werden.”
Der BDH Bundesverband Rehabilitation warnt vor der einseitigen Belastung der Arbeitnehmer durch den geplanten Anstieg des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
“In erster Linie wird diese Politik einmal mehr die Rentner und Bezieher geringer Einkommen belasten. Für uns ist es enttäuschend, erleben zu müssen, wie schnell sich das Versprechen der Bundesregierung, `mehr Netto vom Brutto´, in Luft aufgelöst hat. Die Zeche werden in den kommenden Jahren die Schwächeren in unserer Gesellschaft zahlen, wenn nicht bald Vernunft einkehrt. Die Abwälzung der zusätzlichen Gesundheitskosten mit Zusatzbeiträgen auf die Versicherten ist eine Entsolidarisierung im Gesundheitswesen durch die Hintertür. Zur Finanzierung des Milliardendefizits sollte man über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 3.750 Euro liegt, nachdenken. Dies schafft zunächst Entlastung und lindert den Finanzierungsdruck”, so Ilse Müller vom BDH Bundesverband Rehabilitation.
–Ende der Pressemitteilung–
Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Offenburg.
Kontakt:
BDH Bundesleitung
Eifelstr. 7, 53119 Bonn
tel 0228-96984-0
fax 0228-96984-99
mail presse@bdh-bonn.de
www.bdh-reha.de
Bonn, 05. Juli 2010 ? Zur geplanten Erhöhung des Krankenkassenbeitrags und der Zusatzbeiträge erklärt die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller:
?Die geplante Erhöhung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ist ein weiterer Schritt zum endgültigen Ausstieg der Leistungsträger aus der Solidargemeinschaft. Dabei ist bislang noch nicht einmal klar, mit welchen Zusatzkosten die Versicherten rechnen müssen. Diskutiert wird unter anderem eine Lösung, bei der die bisherige Begrenzung von 1 Prozent, gemessen an der Versicherungsprämie, vollständig aufgehoben werden soll. Wir fordern die Politik auf, die solidarische Finanzierung der Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber beizubehalten. Dies gilt auch für die Zusatzbeiträge. Das deutsche Gesundheitswesen hat in der Vergangenheit seine Krisenfestigkeit bewiesen. Die Finanzierung der Kosten des Sozial- und Gesundheitswesens trägt zur Stabilisierung unserer Gesellschaft, gerade in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen, bei. Auf die Beteiligung der finanziell Starken können wir nicht verzichten. Wir erwarten daher, dass die Politik zügig für einen Solidarausgleich sorgt. Uns geht es in erster Linie darum, dass Menschen mit geringeren Einkommen nicht zusätzlich belastet werden.?
Der BDH Bundesverband Rehabilitation warnt vor der einseitigen Belastung der Arbeitnehmer durch den geplanten Anstieg des Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.
?In erster Linie wird diese Politik einmal mehr die Rentner und Bezieher geringer Einkommen belasten. Für uns ist es enttäuschend, erleben zu müssen, wie schnell sich das Versprechen der Bundesregierung, ?mehr Netto vom Brutto?, in Luft aufgelöst hat. Die Zeche werden in den kommenden Jahren die Schwächeren in unserer Gesellschaft zahlen, wenn nicht bald Vernunft einkehrt. Die Abwälzung der zusätzlichen Gesundheitskosten mit Zusatzbeiträgen auf die Versicherten ist eine Entsolidarisierung im Gesundheitswesen durch die Hintertür. Zur Finanzierung des Milliardendefizits sollte man über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei 3.750 Euro liegt, nachdenken. Dies schafft zunächst Entlastung und lindert den Finanzierungsdruck?, so Ilse Müller vom BDH Bundesverband Rehabilitation.
–Ende der Pressemitteilung–
Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Offenburg.
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BDH Bundesleitung
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