Bayerischer Heilbäder-Verband fordert: Keine Umsatzsteueranhebung für Saunabetriebe
Veröffentlicht am 20.10.2014 12:11 von Redaktion rehanews24
PRESSEMITTEILUNG
Bad Füssing – Der Bayerische Heilbäder-Verband hat Bund und Länder aufgefordert, auf die geplante Umsatzsteuer-Erhöhung für Saunabetriebe zu verzichten. Der Verbandsvorsitzende Klaus Holetschek verlangt außerdem, darüber schnellstmöglich zu entscheiden und Rechtssicherheit zu schaffen. „Die geplante Erhöhung von 7 auf 19 Prozent bedeutet in verschiedenen Thermen Mehrbelastungen um bis zu 400.000 Euro. Die Benutzer müssten mit höheren Eintrittspreisen rechnen. Das wird einerseits zu einem Besucherrückgang führen, andererseits können die Thermen die Erhöhung auch nicht mit höheren Eintrittspreisen auffangen“, so Holetschek. Der Bayerische Heilbäder-Verband rechnet bei seinen Mitgliedern insgesamt mit einem Rückgang der Einnahmen um 1,4 Millionen Euro. „Gerade für Heilbäder, die in kommunaler Hand sind, bedeutet eine Erhöhung eine weitere Abhängigkeit von Zuschüssen aus den Gemeindehaushalten“, so Holetschek weiter. „Badeleistungen und Saunaleistungen werden bisher außerdem gemeinsam angeboten. Eine Trennung nach Umsatzsteuersätzen ist ein höherer und unnötiger bürokratischer Aufwand.“ Bund und Länder müssten diese Entscheidung schnell fällen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei müssten Saunabetriebe genügend Zeit haben, sich auf eine mögliche neue Rechtslage einzustellen.
Die höhere Besteuerung widerspreche auch dem Präventionsgedanken, betont Holetschek weiter.. Eine Sauna gehöre zur Prävention, sie diene unter anderem der Erkältungsvorbeugung, dem Stressabbau und der Krankheitsvermeidung. Holetschek fordert vom Bund deshalb, die Heilbäder und Kurorte mit all ihren Leistungen in das Präventionsgesetz aufzunehmen. „Die Umsatzsteuerermäßigung auf die Saunabetriebe wurde doch aus gesundheitspolitischen Gründen eingeführt. Sie jetzt wieder abzuschaffen, widerspricht klar der zunehmenden Bedeutung der Gesundheitsprävention.“
Bislang werden Saunaleistungen als Heilbäder nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) ermäßigt besteuert. Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs gilt dies allerdings nur für Heilbäder, die der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen. Dennoch fielen unter diese Ermäßigung bisher auch neue Produkte wie Saunabetriebe. Dies soll nun geändert werden. Eine Entscheidung zwischen Bund und Ländern steht noch aus.
Kontakt:
Bayerischer Heilbäder-Verband e. V.
- Vorsitzender Klaus Holetschek
Rathausstr. 6-8, 94072 Bad Füssing
Telefon: 08531/975590
Telefax: 08531/21367
E-Mail: info@gesundes-bayern.de
Internet: www.gesundes-bayern.de
Für weitere Presseinformationen:
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