BAR Dialog-Veranstaltung: Teilhabeplan und Gesamtplan – Impulse aus der Praxis
Veröffentlicht am 08.02.2021 20:50 von BAR e.V.
Für eine gelungene personenzentrierte Teilhabeplanung bedarf es der Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen, des Austausches unter den Rehabilitationsträgern, der Abstimmung mit dem Leistungsberechtigten und ggf. der Einbeziehung weiterer Akteure. Hier stellt der Teilhabeplan das Instrument zur Koordinierung und Dokumentation der Leistungen dar. Wie sieht es aber mit dem Gesamtplan aus? Wann muss dieser erstellt werden und welche Vorgaben macht das SGB IX im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Teilhabeplan und Gesamtplan? Bei vielen Akteuren entstehen genau dadurch vielfältige Fragestellungen, die wir durch konkrete Impulse aus der Praxis für die Praxis diskutieren möchten.
Ziel der Veranstaltung
Bei dieser Dialogveranstaltung treffen Sie auf andere Akteure, die am Prozess der Teilhabeplanung und Gesamtplanung beteiligt sind. Konkrete Impulse aus Theorie und Praxis bilden die Basis zum Austausch. Sie lernen darüber hinaus auch Voraussetzungen und gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung der beiden Instrumente Teilhabeplan und Gesamtplan kennen und tauschen sich mit anderen Teilnehmenden über bisherige Praxiserfahrungen aus.
10.06.2021 | Hannover | Teilnahmegebühr 150 € | Weitere Informationen und die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie auf der BAR-Website.
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