AOK zum EuGH-Urteil: Vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen bestätigt
Veröffentlicht am 12.07.2012 16:19 von Redaktion RehaNews24
Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der EU-Kommission gegen die deutsche Pflegeversicherung abgewiesen. Hierzu sagt der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh:
“Diese richtige Entscheidung bestätigt eine vernünftige Relation von Leistung und Bezahlung bei Pflegeleistungen. Sie bedeutet im Ergebnis, dass die deutsche Pflegeversicherung wie bisher bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland die je nach Pflegstufe geltenden Pflegegeldsätze bezahlt. Vermieden wird damit, dass die deutsche Pflegeversicherung die für Sachleistungen in Deutschland geltenden Beträge exportieren muss. Dies hatte die EU-Kommission in ihrer Klage gegen Deutschland gefordert. Nach Schätzungen der Bundesregierung hätte das Mehrkosten von rund 100 Mio. Euro pro Jahr verursacht.
Wer in Deutschland Pflegedienste in Anspruch nimmt, bekommt hochwertige, geprüfte Pflegequalität. Deshalb stellt die Pflegeversicherung für solche, als sogenannte Sachleistung in Anspruch genommene professionelle Hilfen, mehr Geld zur Verfügung, als wenn jemand sich Pflegegeld ausbezahlen lässt. Es wäre falsch gewesen, ins EU-Ausland entsprechende Geldbeträge zu zahlen, ohne dafür die gleiche hohe Qualität für die Pflegebedürftigen zu bekommen.”
Pressekontakt:
Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes Udo Barske Tel.: 030 / 346 46 2309 E-Mail: udo.barske@bv.aok.de
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