Viele Kinder, denen eine Kinderrehabilitation helfen kann, werden künftig vom neuen Flexirentengesetz profitieren. Denn: Jetzt steht ihnen und allen anderen chronisch kranken Kindern diese Maßnahme auch rechtlich zu. Dr. med. York Dhein, der Vorstandsvorsitzende Johannesbad Unternehmensgruppe, wertet das als Meilenstein für viele Betroffene. Im „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“, kurz Flexirentengesetz, ist der Anspruch auf Kinderreha jetzt verankert.